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Organisation |
Es gibt 114 CGA. Sie sind alle in der FCGA zusammengeschlossen und decken das gesamte französische Staatsgebiet einschl. der DOM-TOM ab. Juristisch sind die CGA ein gemeinnütziger Verein. |
Aufgabe |
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Betreuung von Kleinbetrieben (petites entreprises, Personenunternehmen). Hierzu sagte der Minister für mittelständische Unternehmen (ministre des PME) 2006: Les CGA sont appelés à jouer un rôle majeur en matière de prévention et de détection des difficultés économiques et financières des entreprises adhérentes." (Die CGA sollen eine wichtige Rolle bei der Verhütung und Aufdeckung wirtschaftlicher und finanzieller Schwierigkeiten der Mitgliedsunternehmen spielen.) |
Angebot |
Der Steuernachlass ist neuerdings in die Steuertabellen eingearbeitet, so dass zum Ausgleich alle CGA-fähigen Nichtmitglieder mit einem Steueraufschlag von 25% belegt werden. Gemäß einer Übereinkunft von 1995 mit der Standesvertretung der Wirtschaftsprüfer (Ordre des experts-comptables) gehören ausdrücklich nicht zu den Aufgaben eines CGA für betreute Unternehmen: |
Mitgliedschaft |
Mitglied eines (frei zu wählenden) CGA können ausschließlich Kleinunternehmer werden (petits entreprepreneurs): Nicht als CGA-Mitglied zugelassen sind Unternehmen, die zur Unternehmenssteuer (impôt sur les sociétés) veranlagt sind. |
Deutsche Entsprechung |
Eine Institution, die individuelles Unternehmenscoaching so eng mit staatlicher Kontrolle verbindet und bei der durch finanziellen Druck des Staates (Welche Kleinfirma kann sich 25% steuerliche Mehrbelastung leisten?) quasi eine Zwangsmitgliedschaft besteht, gibt es meines Wissens in Deutschland (noch) nicht. Die vorgeschlagenen Übersetzungen für die französische Benennung der CGA sind daher nur als erläuternde Arbeitsbegriffe zu verstehen. Ob sich einer der Arbeitsbegriffe im deutschsprachigen Raum allgemein durchsetzen wird, bleibt wohl abzuwarten. Wenn Sie Näheres zu dieser Problematik wissen, teilen Sie es uns bitte mit! Vielen Dank im Voraus! |
Kommentar |
Die Mitgliedschaft in einem CGA macht ein Unternehmen völlig durchsichtig für die zuständigen staatlichen Stellen; der Unternehmer verpflichtet sich bereits im Anmeldeformular zur laufenden Offenlegung seiner Bücher gegenüber dem CGA. Nicht umsonst bestraft der Staat die Nichtmitgliedschaft mit 25% Steueraufschlag, was gerade für Klein- und Kleinstunternehmen einen starken finanziellen Druck erzeugt. Andererseits schützt ihn das CGA durch Information, Weiterbildung und v.a. laufende Kontrolle vor gesetzeswidrigem Verhalten und in gewissen Grenzen vor betriebswirtschaftlichen Managementfehlern. Wenn Großfirmen nur halb so gut kontrolliert würden, könnte man wohl ruhiger schlafen im Land... |
Hans-Rudolf Hower 2007
Letzte Aktualisierung: 04.04.16