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Dass man gewöhnlich nur im Ungarischen von Besitzerkonstruktionen (birtokos szerkezet) spricht, ist eigentlich ein Fehler, denn jede Sprache besitzt ihre eigene, spezifischen Regeln unterworfene Konstruktion (oft sogar mehr als eine), um das Verhältnis von Besitzer und Besitz auszudrücken. Vielleicht liegt es an der besonderen Komplexität der ungarischen Besitzerkonstruktion, dass man gerade dafür diesen eigenen Begriff geprägt hat.
Nehmen wir das Angenehmste vorweg: Allen mir bekannten Sprachen ist gemeinsam, dass die Besitzerkonstruktionen immer über den Besitz syntaktisch in den Satz eingebunden sind (z.B. durch eine Deklination, eine Präposition, eine Postposition, ein Zeichen), während der Besitzer, wenn überhaupt, formal nur auf den Besitz bezogen ist (was in jeder Sprache anders geregelt sein kann).
Bei der folgenden Beschreibung der Besitzerkonstruktionen verschiedener Sprachen beschränken wir uns auf das Nötigste, um nicht über den Details den Blick auf die großen Linien zu verlieren.
Wir wollen hier auch nicht das Problem geschachtelter Besitzverhältnisse angehen (Beispiel: der Bruder des Schwiegervaters meines Sohnes). Hierzu nur soviel: In allen Sprachen, die über mehr als eine Methode zum Ausdrücken eines Besitzverhältnisses verfügen, wird vom Sprecher oder Schreiber aus stilistischen oder sogar grammatischen Gründen erwartet, dass er in der Besitzkaskade die Methoden abwechselt und durch Verwendung von besitzanzeigenden Adjektiven sowie zusammengesetzten Substantiven (soweit in der betr. Sprache möglich), die Anzahl der ineinandergeschachtelten Besitzverhältnisse gering hält. Manche Sprachen (z.B. das Ungarische) verbieten sogar mehr als zwei miteinander verquickte Besitzverhältnisse in derselben geschachtelten Besitzerkonstruktion.
Englisch
Im Englischen treffen zwei Sprachfamilien aufeinander, nämlich die germanische und die romanische. Dementsprechend stehen sich in dieser Sprache zwei verschiedene Arten von Besitzerkonstruktionen gegenüber. Erstere wird hauptsächlich für Personen verwendet, letztere vorzugsweise für Sachen, Pflanzen und Tiere.
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Sächsischer Genitiv Bei diesem germanischen Erbstück wird der Besitzer durch Anhängung von 's (mit klanglichen Ausnahmen, die aber das Prinzip der Konstruktion nicht in Frage stellen) in einen dem Besitz vorangestellten Genitiv gesetzt und der Artikel des Besitzes beseitigt. Bei Eigennamen als Besitzer entfällt der Artikel. Beispiele: |
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Romanische Besitzerangabe mit Präposition Der durch den romanischen Genitiv mit der Präposition of ausgedrückte Besitzer wird nach dem Besitz genannt und beide behalten ihren Artikel, außer bei Eigennamen. Beispiele: Dass sich die Konstruktion, die wir hier - wegen seiner weiten Verbreitung in den romanischen Sprachen - etwas salopp die romanische Besitzerangabe nennen, im Englischen leicht einen sicheren Platz erobern konnte, hängt sicher damit zusammen, dass diese den germanischen Sprachen nicht wirklich fremd ist. Auch andere, weit weniger vom Romanischen beeinflusste germanische Sprachen, wie das Deutsche, das Dänische oder das Schwedische, kennen eine durch eine Präposition realisierte Besitzerkonstruktion. Man könnte sich sogar fragen, ob diese Konstruktion nicht von den germanischen Sprachen über das germanisch beeinflusste volkstümliche Latein in die romanischen Sprachen übernommen (und angepasst) worden ist, denn im klassischen Latein war sie nicht üblich. |
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Französisch
Seit Überwindung des Zwei-Kasus-Systems (mit Rectus und Obliquus) am Ende des Mittelalters herrscht im Französischen - bis auf einige kleinere Randerscheinungen - unumschränkt die typisch romanische Besitzerkonstruktion.
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Besitzerangabe durch eine Präposition Die heutigen französischen Grammatiker benutzen den Begriff Genitiv mehrheitlich nicht mehr, da sie davon ausgehen, dass im Französischen keine Deklination mehr existiert. In der Regel wird die Besitzerangabe mit der Präposition de (umgangssprachlich auch mit à) gebildet und nach dem Besitz genannt. Beide behalten ihren Artikel, außer bei Eigennamen. Beispiele: |
Was hier über die Besitzerkonstruktion im Französischen gesagt wurde, gilt heute - mutatis mutandis - für alle romanischen Sprachen außer dem Rumänischen, denn nur letzteres hat sich bis heute eine vom Latein geerbte, aber abgewandelte Deklination erhalten.
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Hebräisch
Das Hebräische gehört zu den Semitischen Sprachen. Es kennt keine Deklinationsendungen, also auch keine eigentlichen Fälle. Man kann lediglich durch davorgestellte Präpositionen eine Dativ- (Wem-)Funktion und eine Akkusativ- (Wen-)Funktion angeben. Einen Genitiv (Wes-Fall) gibt es im Unterschied zum klassischen Arabisch überhaupt nicht.
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Besitzerangabe durch Status constructus Die Besitzerangabe wird mit einer dem Besitzer vorangestellten Sonderform des den Besitz anzeigenden Wortes gemacht, die man Status constructus nennt, und die nur in dieser Konstruktion vorkommt. Mit einem Fall hat das jedoch nichts zu tun. Nur der Besitzer behält seinen Artikel. Der Besitz ist artikellos, selbst wenn es sich nicht um einen Eigennamen handelt. Beispiele: Zum Verständnis der vorstehenden Beispiele: Die Normalform für Haus wäre bajith, diejenige der Söhne wäre banim, der bestimmte Artikel ist ein vorn angehängtes ha (übergehen wir die vom Anfangsbuchstaben des Wortes bedingten lautlichen Varianten und Mitlautverdopplungen). |
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Lateinisch
Das Lateinische gehört (wie die heutigen slawischen Sprachen) zu den Sprachen, die noch eine intakte Deklination, aber keinen (weder bestimmten noch unbestimmten) Artikel besitzen. Ihr Satzbau ist relativ frei (im Latein sogar sehr frei), denn durch die Fall-Endungen sind die Zusammenhänge im Satz immer recht eindeutig.
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Besitzerangabe durch Genitiv Die Besitzerangabe wird mit dem Genitiv gemacht. Dieser steht meist nach dem Besitz, kann aber auch davor stehen. Besitz und Besitzer können auch durch andere Wörter voneinander getrennt stehen, da der Sinn durch die Deklinationsendungen dennoch klar bleibt. Beispiele: uxor viri (die Ehefrau des Mannes) agricolae campus (des Bauern Feld) |
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Rumänisch
Das Rumänische gehört zwar zu den romanischen Sprachen, ist aber die einzige ihrer Sprachfamilie, die sich bis heute eine (etwas vereinfachte) Deklination bewahrt hat. Zwar ist der rumänische Genitiv formgleich mit dem Dativ (weswegen Lehrbücher und Grammatiken manchmal vom rumänischen Genitiv-Dativ sprechen), aber durch die Wortstellung und einen kleinen Trick für spezielle Satzstrukturen funktioniert die Unterscheidung zwischen Genitiv- und Dativfunktion reibungslos.
Zum Verständnis der Beispiele sei noch gesagt, dass im Rumänischen der bestimmte Artikel wie eine Endung hinten an das Wort angehängt und dort dekliniert wird, also nicht als eigenes Wort in Erscheinung tritt.
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Besitzerangabe durch einfachen Genitiv-Dativ Die Besitzerangabe wird mit dem hinter den Besitz gestellten Genitiv-Dativ gemacht. Besitz und Besitzer behalten ihren Artikel und dürfen nicht durch andere Wörter voneinander getrennt stehen. Beispiele: fiul omului (der Sohn des Mannes) casa studenţilor (das Haus der Studenten) |
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Besitzerangabe durch erweiterten Genitiv-Dativ Sobald irgendwelche Unklarheiten auftreten (wenn z.B. zusätzliche Wörter zum Besitz gehören oder gar zwischen Besitz und Besitzer treten oder auch nur der Besitz mit einem unbestimmten Artikel daherkommt), wird die rumänische Besitzerkonstruktion durch das deklinierbare Wörtchen a erweitert. Die eigentliche Besitzerangabe wird hier ebenfalls mit dem hinter den Besitz gestellten Genitiv-Dativ gemacht, aber das eingeschobene Wörtchen a tritt in die dem Besitz (nicht dem Besitzer!) entsprechende Deklinationsform und sorgt durch diesen Rückbezug für klare Verhältnisse. Beispiele: uşă a casei (Tür des Hauses, Haustür) şapte minuni ale lumii antice (sieben Wunder der antiken Welt) |
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Hochdeutsch
Im Hochdeutschen streiten zwei Besitzerkonstruktionen miteinander. Die eine gibt der Besitzer durch den Genitiv an, die andere mit Hilfe der Präposition von. Erstere gilt als die gehobenere Konstruktion, doch dient letztere oft der Vermeidung unschöner doppelter Genitive in Schachtelungen wie das Auto von Kurts Vater (statt Kurts Vaters Auto) sowie der Vermeidung mehrdeutiger oder unschöner Deklinationsformen, und sie setzt sich in der Umgangssprache immer mehr als Standard durch.
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Besitzer im Genitiv Bei diesem alten germanischen Erbstück wird der Besitzer durch die Genitivform angegeben. Obwohl sich im Laufe der Jahrhunderte viele deutsche Deklinationsendungen abgeschliffen oder aneinander angeglichen haben, bleibt immer noch eine große Freiheit der Satzstellung, weil der bestimmte und der unbestimmte Artikel und attributive Adjektive mitdekliniert werden und so das Verständnis sichern. Eigennamen als Besitzer können, müssen aber nicht, dem Besitz vorangestellt werden; ansonsten gilt die Voranstellung (bei der der Besitz seinen Artikel verliert) heute als gestelzt oder dichterisch. Beispiele: |
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Besitzerangabe mit Präposition Der mit der Präposition von ausgedrückte Besitzer wird nach dem Besitz genannt und beide behalten ihren Artikel, außer bei Eigennamen. In der Umgangssprache haben auch Eigennamen einen bestimmten Artikel. Beispiele: |
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Dialektdeutsch
Das Hochdeutsche wird in vielen Gegenden der deutschsprechenden Länder nur als notwendiges Übel zur Verständigung mit Ortsfremden angesehen, während die alltägliche Kommunikation im persönlichen Lebensumfeld im örtlichen Dialekt (oder Mischformen zwischen diesem und der Hochsprache) stattfindet. Die deutschen Mundarten kennen meist keinen Genitiv. Sie benutzen stattdessen weit verbreitet die Besitzerangabe mit der Präposition von. Ansonsten gilt (wie Bastian Sick klar erkannt hat): Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod.
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Besitzerangabe mit Präposition Der mit der Präposition von ausgedrückte Besitzer wird nach dem Besitz genannt und beide behalten ihren Artikel, auch bei Personennamen, nicht jedoch bei sonstigen Eigennamen. Beispiele (aus dem Edingerischen): |
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Besitzer im Dativ Bei dieser Konstruktion wird der Besitzer in Form eines Dativs dem Besitz vorangestellt und der Besitz mit einem besitzanzeigenden Fürwort (Possessivpronomen) versehen, das auf den Besitzer zurückverweist. Der Besitzer wird mit Artikel angegeben, meist auch wenn es sich um einen Personennamen handelt. Der Besitz verliert wegen des Possessivpronomens seinen Artikel. Beispiele: Mit den zuletzt bekommenen Erkenntnissen sind wir nun gewappnet, die ungarische Besitzerkonstruktion näher anzuschauen. Denn diese ähnelt auffallend dem, was in deutschen Dialekten gang und gäbe ist... |
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Ungarisch
Das Ungarische kennt sehr viele Fälle (siehe Wieviel Fälle braucht der Mensch?), aber keinen Genitiv. Außerdem gibt es im Ungarischen keine Präpositionen, und keine seiner Postpositionen ist in der Lage, ein Besitzverhältnis auszudrücken. Da aber auch die Ungarn trotz zeitweiliger kommunistischer Vergangenheit wissen, was ein Besitz ist, müssen sie sich anderer Mittel bedienen, um einen Besitzer anzugeben. Wir haben bereits die Nähe zu deutschen Dialekten angedeutet. Doch muss man Bastian Sicks Spruch Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod dahingehend erweitern, dass nicht nur der Dativ, sondern auch der Nominativ dem Genitiv sein Tod ist.
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Besitzer im Nominativ Dies ist die einfachste ungarische Besitzerkonstruktion. Sie wird immer angewandt, wenn kein besonderer Grund (z.B. Satzstruktur, Stilebene) besteht, sich das Leben zu verkomplizieren. Der im Nominativ genannte Besitzer wird vor dem Besitz angegeben und behält seinen Artikel (wenn er einen hat, denn Personennamen und viele andere Eigennamen sind artikellos), während der Besitz in dem Fall steht, der durch die Stellung der ganzen Konstruktion im Satz verlangt wird. Außerdem verliert der Besitz seinen Artikel und wird mit einem besitzanzeigenden Suffix versehen (einer Art Endung, die nichts mit einem Deklinationsfall zu tun hat). Beispiele: |
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Besitzer im Dativ Dies ist die Konstruktion, die deutschen Dialektsprechern sehr entgegenkommt, weil sie darin Strukturen ihres eigenen Dialektes wiedererkennen, nur eben mit den Mitteln einer finno-ugrischen, d.h. agglutinierenden Sprache verwirklicht. Bei dieser Konstruktion wird der Besitzer in Form eines Dativs angegeben und kann dem Besitz nach- oder vorangestellt werden. Der Besitzer behält meist seinen Artikel, so er denn einen hat (s.o.), während der Besitz ihn in der gehobenen Sprache meist verliert und in dem Fall steht, der durch die Stellung der ganzen Konstruktion im Satz verlangt wird. Außerdem wird der Besitz mit einem besitzanzeigenden Suffix versehen (einer Art Endung, die nichts mit einem Deklinationsfall zu tun hat). Diese etwas kompliziertere Besitzerkonstruktion wird eigentlich nur dann angewandt, wenn es dem Sprecher oder Schreiber notwendig erscheint, doch wird eine ganze Reihe solcher Situationen von der ungarischen Grammatik vorgeschrieben. Dazu gehört die ungarische Ersatzkonstruktion für das deutsche Zeitwort haben. Mit weiteren Einzelheiten wollen wir uns hier jedoch nicht belasten. Beispiele: |
Im Gegensatz zu manchen anderen Sprachen verbietet sich im Ungarischen eine mehr als zweistufige Schachtelung von Besitzverhältnisse fast von selbst, da kein Mensch eine so komplizierte Konstruktion noch sicher und schnell überblicken könnte. Näheres siehe Besitzerkonstruktion - Birtokos szerkezet.
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Literatur
Das meiste hier über Besitzerangaben Gesagte können Sie in jeder beliebigen Grammatik der betreffenden Sprachen nachlesen. Nur die Gegenüberstellung der verschiedenen Sprachen und ihrer Konstruktionen werden Sie dort in dieser Ausführlichkeit nicht finden. Erläuterungen zu den alten Sprachresten im Französischen bringen die Grammatiken meist nicht. Nur ein Blick in das dicke historische Wörterbuch von Robert oder in mein Lach- und Lerbuch Zwischen Saurierpark und Zukunftsmusik hilft da weiter.
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Dictionnaire historique de la langue française, bei Le Robert, Hrsg. Alain Rey |
Ein sehr umfangreiches französisches Standardwerk. |
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Hans-Rudolf Hower, Zwischen Saurierpark und Zukunftsmusik |
Meine Blütensammlung aus Denk- und Merkwürdigkeiten der französischen Sprache. |
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Hans-Rudolf Hower 2009
Letzte Aktualisierung: 04.04.16